Projektdetails
KUNDE
Stadt Berlin – Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
JAHR
2019
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird nach der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land Berlin zukünftig durch Teilhabefachdienste in den Sozial- und Jugendämtern der Bezirke erbracht. Das neue Arbeitsbündnis „Haus der Teilhabe“ steht für eine neuwertige Qualität, vernetzter, kooperativer und personenzentrierter Zusammenarbeit. Dieses Bild soll mit einem einheitlichen Logo nach außen sichtbar werden: Der Mensch steht im Mittelpunkt, das Haus gilt als Ort der Vernetzung und drückt gleichzeitig die enge Zusammenarbeit der zwei Teilhabefachdienste aus.